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Vorlage - 2017/037
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In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2016/086). Diese erfolgte in der Zeit vom 27.01. bis 27.02.2017 (einschl.).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 24.01.2017 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls im Anhang.
- Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 7.000 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 6.000 € bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes in Höhe von ca. 1.000 € brutto sind von der Gemeinde zu tragen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tab_3-2 (189 KB) | ||||
2 | 10-1 Bierbergen-farbe (431 KB) | ||||
3 | 10-1 PLZ-farbe (185 KB) | ||||
4 | Fassung-vor-38Änd (2041 KB) | ||||
5 | Fassung-vor-38Änd_PLZ (1301 KB) | ||||
6 | Begr 10-1 (1992 KB) |