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Vorlage - 2017/039
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Mit Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hat der Rat am 15.12.2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, die am 19.01.2017, 09.02.2017 und 09.03.2017 getagt hat, gehört u. a. folgender Beratungspunkt:
Neben den Nulltarif-Fahrten werden seit Jahren die Fahrten zu den Kindertagesstätten mit dem Gemeindebus angeboten.
In der Beschlussvorlage 43/2016 wurde ausführlich die geringe Nachfrage bei der Beförderung zu den Kindertagesstätten mit dem Gemeindebus beschrieben.
Im Kindergartenjahr 2015/2016 stellte sich die Inanspruchnahme wie folgt dar:
Kita Bierbergen:keine Anmeldungen
Kita Clauen:6 Buskinder
Kita Equord:keine Anmeldungen
Kita Hohenhameln:2 Buskinder
Aufgrund dieser Tatsache wurde die Einstellung dieser Fahrten mit Ablauf des Kindergartenjahres 2016/2017 durch den Verwaltungsausschuss am 14.06.2016 beschlossen, wenn sich die Anmeldezahlen für das neue Kindergartenjahr nicht erhöhen.
Eine aktuelle Abfrage bei den Trägern hat folgende Nutzung ergeben:
Kita Bierbergen:3 Buskinder (alle schulpflichtig 2018)
Kita Clauen:8 Buskinder (5 schulpflichtig 2017, 2 2018, 1 2019)
Kita Equord:8 Buskinder (3 schulpflichtig 2017, 2 2018, 3 2019)
Kita Hohenhameln:1 Buskind (schulpflichtig 2017)
D. h., zum kommenden Kindergartenjahr würden 11 Kinder den Bus nutzen. Neuanmeldungen liegen nicht vor.
Nach wie vor stehen die Busnutzung und die dadurch erzielten Elternbeiträge in keinem Verhältnis, so dass eine Einstellung der Kindergartenfahrten vorgenommen werden sollte.
Aus Haushaltskonsolidierungsgründen sollten mit Einstellung der Kindergartenbeförderung auch die Fahrten zum "Nulltarif" zum 31.07.2017 enden.
Seitens der Generationenhilfe ist die Anschaffung eines Kleinbusses vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem Vorstand könnte dieses Fahrzeug als Alternative in geringerem Umfang die "Nulltarif"-Fahrten ersetzen.
Sonderfahrten für die Grundschule und die Kindertagesstätten finden bei Einstellung des Gemeindebusses ebenfalls nicht mehr statt.
Ein sinnvoller Einsatz des Busses im Ganztag für den Transport der Kinder zum Schulzentrum ist aufgrund der hohen Schülerzahlen nicht möglich.
Der Zeitwert des Gemeindebusses ist durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Danach ist eine Ausschreibung vorzunehmen und der Bus meistbietend zu veräußern.
- Sämtliche Fahrten (Nulltarif, Kindergartenbus, Büchereifahrten, Exkursionen) mit dem Gemeindebus werden zum 31.07.2017 eingestellt.
- Der Zeitwert des Busses ist über einen Sachverständigen feststellen zu lassen.
- Der Verkauf des Gemeindebusses ist meistbietend vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: ) 111500
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Einnahme durch die Veräußerung des Gemeindebusses.
Mögliche Kostenbeteiligung bei Nutzung des Busses der Generationenhilfe als Ersatz für die "Nulltarif-Fahrten".
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