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Vorlage - 2017/041
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Mit Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hat der Rat am 15.12.2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, die am 19.01.2017, 09.02.2017 und 09.03.2017 getagt hat, gehört auch u. a. folgender Beratungspunkt:
Für die Nutzung der Kreissporthalle Hohenhameln und der Sporthalle Mehrum beträgt der Anteil für Vereine u. a. seit dem 01.07.2015 2,00 € je angefangene Zeitstunde; für die Mehrzweckhalle Hohenhameln wird die genannte Gebühr seit dem 01.01.2017 erhoben.
Aus Haushaltskonsolidierungsgründen schlägt der Arbeitskreis daher vor, das Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 von bisher 2,00 € auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde zu erhöhen.
Zudem wird empfohlen, dass die Vereine für reservierte Hallenzeiten auch bei einer Nichtnutzung das Nutzungsentgelt zu entrichten haben.
- Das Entgelt für die Nutzung der Kreissporthalle Hohenhameln, die Mehrzweckhalle Hohenhameln und die Sporthalle Mehrum durch Vereine u. a. wird ab dem 01.01.2018 von bisher 2,00 € auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde erhöht.
- Für die Nichtnutzung von reservierten Hallenzeiten ist ab dem 01.01.2018 ebenfalls das Nutzungsentgelt von 4,00 € je angefangene Zeitstunde zu entrichten.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ab dem Haushaltsjahr 2018 Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Nutzungsentgeltes.