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Vorlage - 2017/043  

Betreff: Kindertagesstätte Hohenhameln: Antrag auf Aufstockung der Wochenarbeitsstunden der 3. Krippenkraft
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
21.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Das Kirchenkreisamt Peine hatte mit Schreiben vom 23.02.2017/09.03.2017 bereits die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft für die Kindertagesstätte in Equord beantragt (siehe BV 26/2017).

Gleichlautender Antrag vom 13.03.2017 wurde nun auch für die Kindertagesstätte Hohenhameln gestellt.

Der Träger begründet die Erhöhung wie folgt:

Auch für die Kindertagesstätte Hohenhameln sollen zum 01.08.2017 die Wochenarbeitsstunden für die 3. Krippenkraft aufgrund der höheren Landesförderung aufgestockt werden.

Zurzeit sind in Hohenhameln 23,5 Krippendrittkraftstunden besetzt. Diese sollen auf 25 Stunden erhöht werden.

Die Kosten für die 3. Krippenkraft sind durch die pauschale Abgeltung seitens des Landes nicht vollständig abgedeckt. Voraussichtlich sind aktuell jedoch nur ca. 210,00 € Personalmehrkosten pro Jahr ungedeckt.

 

 


Die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft wird von 23,5 auf 25 Stunden aufgestockt.

 

Eventuelle Mehrkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung übernommen.

 

Für die Folgejahre sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt:   365106
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: