Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2017/066
|
|
In seiner Sitzung am 15.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2017/052-01). Diese erfolgte in der Zeit vom 14.07. bis 14.08.2017 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 10.07.2017 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Den Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreise Peine soll teilweise gefolgt werden. Dadurch ergibt sich eine Änderung/Ergänzung der textlichen Festsetzungen (siehe Nrn. 5e und 8) zum Bebauungsplan.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Werden durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden (§ 4a Abs. 3 BauGB). In diesem Fall wurden die betroffenen Eigentümer beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Die Planunterlagen befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem vereinfacht geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, und der Begründung zu und beschließt nachträglich die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht wurden gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: