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Vorlage - 2017/073  

Betreff: Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln
a) Änderung der mit dem Landkreis Peine geschlossenen Nutzungsvereinbarungen für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle (hier: Verzicht auf die Betriebskostenzuschüsse)
b) Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 01.01.2018 für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken, die Mehrzweckhalle und die Sporthalle Mehrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
05.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Seit 2003 hat die Gemeinde Hohenhameln für die Kreissporthalle sowie das Lehrschwimmbecken und seit 01.01.2017 auch für die Mehrzweckhalle Betriebskostenzuschüsse an den Landkreis Peine zu zahlen. Aus den Vereinbarungen resultierend liegt die Vergabe der Hallenzeiten bei der Gemeindeverwaltung.

Mit Einführung der Nutzungsentgelte für die Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude wurden dann auch zur Gleichbehandlung der Vereine/Organisationen für die Kreishallen und die Sporthalle Mehrum Nutzungsentgelte erhoben.

 

Mit Schreiben vom 20.06.2017/05.10.2017 hat der Landkreis Peine nun mitgeteilt, dass für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle ab dem 01.01.2018 auf die Zahlung der Betriebskostenzuschüsse verzichten werden soll. In Summe ergibt sich daraus eine Einsparung von 35.000,00 € jährlich.

Die Vereinbarungen mit den entsprechenden Ergänzungsvereinbarungen sind der Anlage beigefügt.

 

Allerdings werden die Vereinbarungen nur um den Wegfall der Betriebskostenzuschüsse geändert. Auch in Zukunft sollen die Hallenvergaben weiterhin über die Gemeinde erfolgen. Eine Einsparung im Personalbereich ist damit nicht gegeben.

 

Mit dem Wegfall der Betriebskostenzuschüsse für die Kreishallen stellt sich nun die Frage nach der zukünftigen Erhebung von Nutzungsentgelten.

Vor Mitteilung des Landkreises Peine ist zum 01.01.2018 eine Erhöhung aller Nutzungsentgelte sowohl für die Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude als auch für die Kreishallen und die Sporthalle Mehrum von 4,00 € je angefangene Zeitstunde bereits im März 2017 beschlossen worden.

Aufgrund des weiterhin zu betreibenden Verwaltungsaufwandes (Hallenvergabe) soll verwaltungsseitig nicht gänzlich auf Nutzungsentgelte für die Kreishallen verzichtet werden. Eine Festsetzung auf 2,00 € je angefangene Zeitstunde für die Kreishallen und die Sporthalle Mehrum wird auch unter Gleichbehandlungsgrundsätzen mit den Nutzern der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude und unter dem Aspekt der laufenden Haushaltssicherung als realistisch eingestuft.

 

 


Dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarungen zwischen mit dem Landkreis Peine und der Gemeinde Hohenhameln über den Wegfall der Betriebskostenzuschüsse für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle Hohenhameln ab dem 01.01.2018 wird zugestimmt.

 

Das Entgelt für die Nutzung der Kreissporthalle, des Lehrschwimmbeckens, der Mehrzweckhalle sowie der Sporthalle Mehrum durch Vereine u. a. wird ab dem 01.01.2018 auf 2,00 € je angefangene Zeitstunde festgesetzt.

 

Für die Nichtnutzung von reservierten Hallenzeiten ist ab dem 01.01.2018 ebenfalls das Nutzungsentgelt von 2,00 € je angefangene Zeitstunde zu entrichten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Einsparung der Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 35.000,00 €.

Weiterhin Einnahmen durch die Erhebung von Nutzungsentgelten.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 73-17 Sportstätten Anlage 1 (915 KB)      
Anlage 2 2 BV 73-17 Sportstätten Anlage 2 (797 KB)