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Vorlage - 2017/075
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Auf Grund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit zum Obergeschoss des Rathauses beabsichtigt die Gemeinde Hohenhameln den Neubau einer Aufzugsanlage. Für die Maßnahme ist die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich. Aus diesem Grund hat ein Ortstermin mit der Baugenehmigungsbehörde LK Peine stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass der erste Rettungsweg nicht ordnungsgemäß vorhanden und kurzfristig herzustellen ist. Hierzu wurden verschiedene Varianten geprüft, wobei sich die Zuwegung über das Untergeschoss (Nebeneingang „Hohe Straße“) als zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante herausgestellt hat. Daher sollte auch die Aufzugsanlage über alle drei Geschosse zugänglich sein.
Um den ersten Rettungsweg zu realisieren, müssen mehrere Brandschutztüren eingebaut und weitere Umbauarbeiten im Rathaus durchgeführt werden (siehe Anlage).
Das Architekturbüro Aselmeier, das unter anderem die Dachsanierung des Rathauses geplant und bereits mehrere Baumaßnahmen für die Gemeinde Hohenhameln begleitet hat, sollte mit der Planung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt werden.
- Das Architekturbüro Aselmeier wird mit der Planung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Herstellung des ersten Rettungsweges und dem Neubau einer Aufzugsanlage im Rathaus beauftragt.
- Die Arbeiten für die Maßnahme werden nach Erhalt der Baugenehmigung ausgeschrieben und der Ausführungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig (Aufzugsanlage)
Pflichtaufgabe (Erster Rettungsweg)
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 85.000,00 EUR bei Produkt: 111400
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, siehe unten
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 165.000,00 EUR
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von 80.000 EUR Zuschuss aus dem Infrastrukturprogramm LK Peine.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die fehlenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2018 bereit zu stellen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1707_HOH Grundrisse (183 KB) |