Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2017/080
|
|
In seiner Sitzung am 29.09.2017 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2017/063-01). Diese erfolgte in der Zeit vom 27.10. bis 27.11.2017 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 24.10.2017 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Mit dem Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag mit folgenden Inhalten abzuschließen:
- Fertigstellungstermin für die Ausgleichsmaßnahmen 30.11.2018
- Errichtung der geplanten Reithalle mit einer Fassade in einem landschaftlich angepassten grünen Farbton
- Ausdrücklicher Hinweis auf die nicht zulässige Anfahrt von Pensionstierbesitzern und Besuchern der Reithalle über den westlich des Planbereiches befindlichen Wirtschaftsweg
Die Planunterlagen befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Schanze“, Ortschaft Soßmar; gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3-2 Tabelle (225 KB) | ||||
2 | 10-1 B-Plan sw (234 KB) | ||||
3 | 10-1 PLZ Seite 1 sw (147 KB) | ||||
4 | 10-1 PLZ Seite 2 sw (140 KB) | ||||
5 | 10-1 TF (121 KB) | ||||
6 | 10-1 Begründung (716 KB) |