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Vorlage - 2018/007  

Betreff: Ausbau der Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der Kreisstraße 35 (Thingstraße)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Bierbergen Anhörung
21.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 in der Ortsdurchfahrt Bierbergen ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Nach Aussage des LK Peine, FD Straßen, soll mit dem Ausbau bis Mitte des Jahres begonnen werden. Dabei soll die Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der K 35 als Gemeinschaftsmaßnahme ausgebaut werden. Hierüber ist eine Vereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und der Gemeinde Hohenhameln abzuschließen. Die Einzelheiten sind dem beigefügten Entwurf zu entnehmen.

 

Die Kosten der Gemeinde betragen voraussichtlich ca. 146.000 € zzgl. 10 % Verwaltungskosten für den LK Peine. Da es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme handelt, ist diese nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Auf den nach Abzug der Anliegerbeiträge verbleibenden Betrag kann voraussichtlich eine Zuwendung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) von 60 % erwartet werden. Der entsprechende Antrag für die Gesamtmaßnahme wird durch den LK Peine gestellt.  Da es sich bei der Thingstraße um eine öffentliche Einrichtung handelt, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, beträgt der auf die Gemeinde entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand 45 % für die Gehwege, Borde und Grünanlagen.  

 

Im Zuge der Baumaßnahme soll auch die teilweise noch in Freileitung vorhandene Straßenbeleuchtung in der Thingstraße erneuert werden. Der Auftrag hierfür wird an die Avacon AG erteilt, da diese gleichzeitig ihre Stromleitung erdverkabeln wird und somit die Kosten für die Demontage und die Entsorgung der alten Masten sowie die Erdarbeiten übernimmt. Für die Gemeinde verbleibt danach ein Kostenanteil von rd. 17.000 €. Auch diese Kosten sind nach der Straßenbaubeitragssatzung auf Gemeinde und Grundstückseigentümer (Verhältnis 60 %/ 40 %) umzulegen.  

 

Da die Maßnahmen nur Teileinrichtungen der „Thingstraße“ betreffen, ist ein Beschluss über die Aufwandsspaltung zu fassen.

 


 

  1. Die vorliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Peine zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der Kreisstraße 35 wird abgeschlossen.

 

  1. Der Auftragsvergabe an die Avacon AG zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Thingstraße“ wird zugestimmt.

 

  1. Die verschiedenen Teilmaßnahmen der öffentlichen Einrichtung „Thingstraße“ werden nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln im Wege der Aufwandsspaltung abgerechnet.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 50.000 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz: 150.000 € bei Produkt: 542100 u. 50.000 € bei Produkt: 545100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 130.000 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von siehe unten         bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Straßenbaubeiträge ca. 90.000 €

Zuwendung GVFG   ca. 39.000 €

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Landkreis K 35 (76 KB)