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Vorlage - 2018/011  

Betreff: Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" mit dem Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
06.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Grundsätzlich ist der Landkreis Peine örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er hat u. a. auch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten.

 

Im Jahr 1994 hat der Landkreis Peine mit der Gemeinde Hohenhameln und den anderen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe für den örtlichen Bereich (Kindertagesstätten) abgeschlossen (siehe Anlage). Die recht kurzgefasste Vereinbarung entspricht nicht mehr der heutigen Sach- und Rechtslage und enthält keine näheren Ausführungen zu einer Kostenerstattung. Auch waren z. B. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung keine Krippen existent.

Zur Kostenerstattung in Krippen hat der Landkreis dann später einen Einzelbeschluss gefasst und ebenso eine "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baues von Kindergärten und Krippen" erlassen.

Zuschüsse zum Betrieb von Kindergärten werden bisher nicht von den Regelungen erfasst und werden auch vom Landkreis bislang nicht gezahlt.

Baukostenzuschüsse für Krippen werden nur gezahlt, wenn keine Drittmittel fließen.

 

Da die Gemeinde Hohenhameln aktuell neben 5,2 Millionen € Kreisumlage zusätzlich für die eigentliche Kreisaufgabe "Kindertagesstätten" ein Defizit von ca. 1,6 Millionen € trägt, sollte die Vereinbarung mit dem Ziel gekündigt werden, eine zeitgemäße Neuregelung herbeizuführen, die auch eine umfassende Kostenbeteiligung und -erstattung des Landkreises vorsieht.

Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 6 der Vereinbarung 12 Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres; mithin könnte eine Abgabe der Kindertagesstätten frühestens erst zum 01.01.2020 erfolgen. Somit wäre ausreichend Zeit, eine Neuregelung auszuhandeln. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Verträge mit den Einrichtungsträgern im Falle der Nichteinigung entsprechend gekündigt werden müssten. Hier gelten Fristen von 3 bzw. 6 Monaten zum Ende des Kindergarten- bzw. Kalenderjahres. D. h., über eine Neuregelung müsste im Laufe dieses Jahres abschließend entschieden werden. Ohne Neuregelung wäre der Landkreis dann zukünftig für die Aufgabe "Kindertagesstätten" allein verantwortlich.

 

 


Kündigung der Vereinbarung "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" mit dem Landkreis Peine mit dem Ziel, eine Neuregelung herbeizuführen. Sollte bis Ende 2018 keine neue Vereinbarung zustande gekommen sein bzw. der Gemeinderat einer Neuregelung nicht zugestimmt haben, sind die Verträge mit den Trägern der Kindergärten und Kinderkrippen fristgerecht zu beenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansätze bei Produkt: 365101, 365103, 365104, 365106, 365107, 365110
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:   Defizit ca. 1,6 Mio. €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung LK Peine - Übernahme Jugendhilfe (2731 KB)