Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/013
|
|
Zurzeit gibt es in den Kindertagesstätten in Equord und Hohenhameln 3 Integrationsgruppen, die insgesamt 12 Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bieten.
Mit Schreiben vom 16.02.2018 beantragt das Kirchenkreisamt Peine für den Kindertagesstättenverband Peiner Land die Einrichtung einer weiteren integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2018. Hierzu soll die derzeitige Regelgruppe mit 25 Plätzen in eine integrative mit 18 Plätzen, davon 4 I-Plätze, umgewandelt werden.
Begründet wird die Einrichtung der integrativen Gruppe wie folgt:
Die Erfahrungen und Anmeldezahlen belegen, dass der Bedarf an Integrationsplätzen stetig steigt und die vorhandenen Plätze den Bedarf nicht mehr abdecken können. In der Kindertagesstätte Equord soll deshalb in der zweiten Regelgruppe eine Integrationsgruppe eingerichtet werden, um auch diesen Kindern gerecht zu werden, zumal hier ebenfalls ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht und geltend gemacht werden kann.
Bedingt durch den Wechsel einiger Kinder in die neue Kindertagesstätte nach Mehrum wäre eine Gruppenreduzierung auf 18 Plätze gut möglich.
Die zusätzliche finanzielle Belastung wird für die Gemeinde Hohenhameln sehr gering ausfallen, da die benötigte heilpädagogische Fachkraft in voller Höhe vom Landkreis Peine im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert würde. Der durch die Platzreduzierung bedingte Ausfall der Kindergartengebühren würde sich bei den derzeitigen Gebührensätzen auf ca. 11.000,00 € bis 12.000,00 € belaufen. Dafür würde sich die Finanzhilfe für die betroffene Gruppe um ca. 9.500,00 € erhöhen, so dass mit einem tatsächlichen Defizit von ca. 1.500,00 € bis 2.500,00 € zu rechnen wäre. Allerdings ist zurzeit aufgrund der geplanten Einführung der Beitragsfreiheit ab 01.08.2018 noch nicht zu beziffern, wie hoch die finanziellen Einbußen bei einer Platzreduzierung um sieben Plätze tatsächlich sein werden.
Der Einrichtung einer weiteren Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2018 wird zugestimmt.
Die regionale Vereinbarung über die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Kindergärten der Gemeinde Hohenhameln ist entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz bei Produkt: 365104
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: siehe unten
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: siehe unten
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:siehe unten
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Höhe des Defizites kann für die Folgejahre aufgrund der zum 01.08.2018 eingeführten Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich noch nicht beziffert werden, da seitens des Landes noch konkrete Zahlen bezüglich des Kostenausgleiches fehlen.