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Vorlage - 2018/020
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Die Hanseatic Bauträger GmbH plant die Errichtung eines Edeka Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt ca. 1.600 m² auf dem Grundstück des ehemaligen NP-Marktes sowie des nördlich angrenzenden Grundstückes in der Ortschaft Hohenhameln. Die vorhandenen Gebäude sollen für das Bauvorhaben abgerissen werden.
Der Bauträger hat bereits eine entsprechende Auswirkungsanalyse für das geplante großflächige Einzelhandelsvorhaben erstellen lassen. Diese wurde verwaltungsseitig dem zuständigen Regionalverband Großraum Braunschweig als Untere Landesplanungsbehörde übermittelt, der mit Schreiben vom 11.01.2018 mitgeteilt hat, dass keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Der Bauträger hat danach am 23.01.2018 die Aufstellung der notwendigen Bauleitplanung mit der Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel auf eigene Kosten beantragt.
In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses mit dem Ortsrat Hohenhameln am 12.03.2018 werden Vertreter von „Hanseatic“ und „Edeka“ das Planvorhaben erläutern. In der Anlage befindet sich ein Lageplan mit dem bisherigen Planungsstand.
Für das Bauvorhaben ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Teilaufhebung der bestandskräftigen Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ erforderlich.
Die entsprechenden Gebietsabgrenzungen sind dieser Vorlage beigefügt.
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt.
- Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen: siehe unten
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die gesamten Planungskosten für die Bauleitplanung hat der Antragsteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 42. Änderung F-Plan (846 KB) | ||||
2 | B-Plan Marktstraße (711 KB) | ||||
3 | Lageplan Planung Edeka (352 KB) |