Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/035
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In Zusammenhang mit Produktionsprozessen, dem Transport und der Lagerung von Gefahrstoffen sind Schadenszenarien größeren Ausmaßes, die Gemeindegrenzen überschreiten, möglich. Derartige Ereignisse übersteigen die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden und der Stadt Peine. Unter den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass Gefahrstoffeinsätze als übergemeindliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz einzustufen sind.
Allerdings sind im Schadenfall in den Gemeinden und in der Stadt Peine Sofortmaßnahmen erforderlich, die von schnell am Schadenort verfügbaren „Ersteinsatzgruppen“ der Gemeindefeuerwehren und der Feuerwehr der Stadt Peine auf Basis des § 2 Niedersächsisches Brandschutzgesetz zu bewältigen sind.
Auf Basis der vorstehenden Feststellung wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten –sowohl auf fachlicher als auch auf Verwaltungsebene- die Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ entwickelt.
Mit Abschluss der Zweckvereinbarung reduziert sich der Gesamtaufwand je Gemeinde/Stadt, die Vertragspartner bilden eine Solidargemeinschaft.
Die Ressourcenbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen bei den jeweiligen Vertragspartnern.
Wesentliche Folge ist, dass sich die Vertragspartner nicht ganzheitlich auf ein Ereignis größten Ausmaßes, aber geringster Eintrittswahrscheinlichkeit vorbereiten müssen. Insofern stellt die Zweckvereinbarung die Grundlage für eine effektive Aufgabenwahrnehmung dar.
Die Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ und das Regelwerk „Umweltschutzeinheiten der Kreisfeuerwehr Peine“ sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Dem Abschluss der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zweckvereinbarung Umwelt- u. Gefahrstoffeinsätze (204 KB) | ||||
2 | Umweltschutzeinheiten der Kreisfeuerwehr Peine (434 KB) |