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Vorlage - 2018/035  

Betreff: Zweckvereinbarung "Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Anhörung
14.06.2018 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
21.06.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In Zusammenhang mit Produktionsprozessen, dem Transport und der Lagerung von Gefahrstoffen sind Schadenszenarien größeren Ausmaßes, die Gemeindegrenzen überschreiten, möglich. Derartige Ereignisse übersteigen die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden und der Stadt Peine. Unter den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass Gefahrstoffeinsätze als übergemeindliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz einzustufen sind.

Allerdings sind im Schadenfall in den Gemeinden und in der Stadt Peine Sofortmaßnahmen erforderlich, die von schnell am Schadenort verfügbaren „Ersteinsatzgruppen“ der Gemeindefeuerwehren und der Feuerwehr der Stadt Peine auf Basis des § 2 Niedersächsisches Brandschutzgesetz zu bewältigen sind.

Auf Basis der vorstehenden Feststellung wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten –sowohl auf fachlicher als auch auf Verwaltungsebene- die Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ entwickelt.

Mit Abschluss der Zweckvereinbarung reduziert sich der Gesamtaufwand je Gemeinde/Stadt, die Vertragspartner bilden eine Solidargemeinschaft.

Die Ressourcenbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen bei den jeweiligen Vertragspartnern.

Wesentliche Folge ist, dass sich die Vertragspartner nicht ganzheitlich auf ein Ereignis größten Ausmaßes, aber geringster Eintrittswahrscheinlichkeit vorbereiten müssen. Insofern stellt die Zweckvereinbarung die Grundlage für eine effektive Aufgabenwahrnehmung dar.

Die Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ und das Regelwerk „Umweltschutzeinheiten der Kreisfeuerwehr Peine“ sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Dem Abschluss der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung Umwelt- u. Gefahrstoffeinsätze (204 KB)      
Anlage 2 2 Umweltschutzeinheiten der Kreisfeuerwehr Peine (434 KB)