Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/036
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Für die Schöffen- und Hilfsschöffenwahlperiode 2019 bis 2023 sind in diesem Jahr die Schöffenwahlen durchzuführen. Für den Amtsgerichtsbezirk Peine müssen insgesamt 37 Schöffen und Hilfsschöffen gewählt werden. Damit sind mindestens 74 Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen.
Auf die Gemeinde Hohenhameln entfallen davon 7 Personen.
Seit Januar 2018 wurden im Hohenhamelner Kurier sowie durch Aushang mehrere Aufrufe veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher informiert und die Ortsräte nach § 94 Absatz 1 NKomVG angehört.
Die Bewerberinnen/Bewerber haben sich danach teilweise schriftlich, telefonisch oder persönlich im Rathaus gemeldet. Die schriftlichen Einverständniserklärungen liegen vor.
Die Bewerber/-innen für das Amt eines(r) Schöffen/Schöffin bzw. eines(r) Hilfsschöffen/Hilfsschöffin sind in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Vorschlagsliste dem Amtsgericht Peine vorzulegen. Das Amtsgericht Peine wählt aus den auf der Vorschlagsliste aufgeführten Bewerber/-innen die auf die Gemeinde Hohenhameln entfallenen 7 Personen aus.
Die Vorschlagsliste der Bewerber/-innen für das Amt eines(r) Schöffen/Schöffin bzw. Hilfsschöffen/Hilfsschöffin laut Anlage wird dem Amtsgericht Peine vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vorschlagsliste (46 KB) |