Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/037  

Betreff: Umgestaltung des Rathausplatzes im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
18.06.2018 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
18.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
21.06.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Dorfentwicklung „Hohenhameln-Altdorf“ wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) letztmalig bis zum 31.12.2018 verlängert. Die Verlängerung erfolgte allerdings ausschließlich für die öffentlichen Maßnahmen „Umgestaltung Rathausplatz und der Straße Im Hoken“. Die Anträge müssten bis zum 15.09.2018 beim ArL gestellt werden.

In seiner Sitzung am 17.05.2018 wurde dem Arbeitskreis Dorferneuerung eine Vorplanung zur Umgestaltung des Rathausplatzes vorgestellt. Bei der anschließenden Diskussion wurden mehrere Punkte benannt, die berücksichtigt werden sollten (Stellplatzbreite von mind. 2,75 m, Aufstellen von 2 Schaukästen als Ersatz für die Stellwände, Bereitstellung von Außenstromanschlüssen, Abbau des Expo-Schirmes, Maibaum-Standort beibehalten, Stellflächen für Wochenmarktbetreiber berücksichtigen und Abstimmung der Baumstandorte mit dem anliegenden Grundstückseigentümer „Hohe Str. 10“). Die Auswahl von Form und Farbe der Pflastersteine und der Ruhebänke soll mit dem Ortsrat Hohenhameln abgestimmt werden.

Der Arbeitskreis sprach sich bei 2 Stimmenthaltungen ohne Gegenstimme dafür aus, für die Maßnahme „Umgestaltung des Rathausplatzes“ unter Berücksichtigung der o.g. Punkte eine Zuwendung zu beantragen. Die Änderungen und Ergänzungen aus der AK-Sitzung sind in dem beigefügten Lageplan eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine Ladestation für E-Autos im südöstlichen Teil des Parkplatzes berücksichtigt. Außerdem sollte in diesem Zusammenhang die Trafostation von dem Flurstück 303/20, das sich im Eigentum des Anliegers „Hohe Str. 10“ befindet, zur Hohen Straße umgesetzt werden. Im Zuge der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse auf dem Rathausplatz hat sich die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, 25 % der Gesamtkosten von ca. 43.000 € (aktuelle Kostenschätzung der AVACON) für die Verlegung der Trafostation zu übernehmen, wenn diese im Rahmen einer Umgestaltung des Rathausplatzes durchgeführt wird.

Die Umgestaltung des Rathausplatzes soll u.a. eine Erneuerung der Oberflächenbefestigung, der Begrünung, der Beleuchtung und des Mobiliars, die Installation von Bodenfontänen, aus denen Wasser sprudelt, sowie eine neue Anordnung von Stellplätzen an der Marktstraße umfassen.

Die vorläufige Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 583.000 €. Dazu kommt noch der beschriebene Kostenanteil für die Verlegung der Trafostation. Auf dieser Grundlage könnte ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 53 % der Bruttokosten.

Da auch Flächen umgestaltet werden sollen, die sich im Eigentum des Anliegers „Hohe Straße 10“ befinden, ist mit dem Grundstückseigentümer eine entsprechende Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung und Zweckbindung der privaten Flächen abzuschließen. Es handelt sich dabei um Teilbereiche der Flurstücke 295/8, 303/20 und 303/22 zur Größe von ca. 150 m².

Nach Bewilligung der Zuwendung wären Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 


 

  1. Für die Maßnahme „Umgestaltung des Rathausplatzes“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt. Die Auswahl von Form und Farbe der Pflastersteine und der Ruhebänke wird mit dem Ortsrat Hohenhameln abgestimmt.

 

  1. Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Wie im Sachverhalt dargestellt ist mit dem Grundstückseigentümer „Hohe Straße 10“ eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung und Zweckbindung der privaten Flächen abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:   50.000 € bei Produkt: 541100 IV 54110602
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 594.000 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, siehe unten.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Ggf. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von 53 % = ca. 314.000 €

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180612-Marktplatz-Lageplan-250 Plan (798 KB)