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Vorlage - 2018/038
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Die Dorfentwicklung „Hohenhameln-Altdorf“ wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) letztmalig bis zum 31.12.2018 verlängert. Die Verlängerung erfolgte allerdings ausschließlich für die öffentlichen Maßnahmen „Umgestaltung Rathausplatz und der Straße Im Hoken“. Die Anträge müssten bis zum 15.09.2018 beim ArL gestellt werden.
In seiner Sitzung am 17.05.2018 wurden dem Arbeitskreis Dorferneuerung verschiedene im Dorferneuerungsplan Hohenhameln enthaltene Maßnahmen zur Sanierung der Straße „Im Hoken“ vorgestellt. Während der Sitzung fand außerdem ein Ortstermin statt.
Der Arbeitskreis sprach sich einstimmig dafür aus, für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken“ eine Zuwendung zu beantragen. Die Änderungen und Ergänzungen aus der AK-Sitzung sind in dem beigefügten Lageplan eingearbeitet. Zusätzlich sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, die Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße „Im Hoken“ zu erneuern und zu beantragen. Aus Kostengründen sollen die weiteren vorgestellten Maßnahmen (Grunderneuerung der kompletten Straße und Gosse, Sanierung der Treppenanlage sowie Umgestaltung der Kreuzung zur Straße „Im Unteren Dorfe“) nicht durchgeführt werden.
Die Sanierung und Neugestaltung des Straßenabschnittes soll eine Pflasterung der Fahrbahn, die Erneuerung der Oberflächenentwässerung, die Anlage von Stellplätzen, die Aufwertung der Grünanlage sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung umfassen. Die Straße soll nach Fertigstellung der Maßnahme ab der Einmündung „Alter Kirchweg“ als Einbahnstraße ausgewiesen werden.
Die vorläufige Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 335.000 €. Auf dieser Grundlage könnte ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 53 % der Bruttokosten.
Nach Abzug der Zuwendung hat die Gemeinde Hohenhameln zur teilweisen Deckung des verbleibenden Aufwandes nach Maßgabe ihrer Straßenbaubeitragssatzung Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ um eine solche handelt, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient, während es sich bei der Hauptanlage der Straße um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr handelt. Entsprechende Beschlüsse über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung sind zu fassen.
Nach Bewilligung der Zuwendung wären Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt:
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 335.000 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, siehe unten.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ggf. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von 53 % = ca. 177.000 €.
Straßenbaubeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung in Höhe von ca. 100.000 €.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 180612-ImHoken-Lageplan-250 (174 KB) |