Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/042
|
|
Nach § 94 Abs. 3 NKomVG kann der Ortsrat in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben und Bedenken äußern. Diese Initiativrechte gelten vorbehaltlos. Die Gremien können damit jede die Ortschaft betreffende Angelegenheit aufgreifen und diese jederzeit an das zuständige Gemeindeorgan herantragen.
Der Ortsrat Mehrum hat in der Sitzung am 05.06.2018 auf Vorschlag der SPD-Fraktion im Ortsrat Mehrum einstimmig beschlossen, den in der Anlage beigefügten Antrag im Rat einzubringen.
Nach Beratung.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 2018_042 Antrag Ortsrat Mehrum Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Energiequartierkonzeptes für die Ortschaft Mehrum (3306 KB) |