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Vorlage - 2018/047  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum;
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr BrandesAktenzeichen:622-69/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
29.08.2018 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum zurückgestellt   
12.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Der Bebauungsplan „Hettberg“  regelt die Nutzungen des von den Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieben (A+B) Landkreis Peine betriebenen Abfallentsorgungszentrums auf den Flächen der ehemaligen Abfalldeponie Stedum und ist seinerzeit am 30.12.2014 in Kraft getreten.

A+B hat nunmehr mitgeteilt, dass eine örtliche Verlegung des Wertstoffhofes notwendig wird, da die bisher genutzten Flächen abgängig, zu klein und logistisch nicht optimal verortet sind. Demzufolge ist es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan in den betroffenen Bereichen anzupassen.

A+B hat schriftlich erklärt, die  Planungskosten für das Änderungsverfahren zu dem Bebauungsplan zu übernehmen.

Eine Gebietsabgrenzung ist als Anlage beigefügt.

 

 


 

  1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, durchgeführt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung haben die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine  zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, aus welchem hervorgeht, das A+B das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. Schwerdt beauftragt, ist abzuschließen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4-1 Gebietsabgrenzung (298 KB)