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Vorlage - 2018/050  

Betreff: Ernennung des ehemaligen Ortsbrandmeisters Dietmar Eckert zum Ehrenortsbrandmeister Clauen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Anhörung
20.09.2018 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden (auch als Stellvertreter), mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. -ortsbrandmeistern ernannt werden können.

Das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Clauen hat anlässlich seiner Sitzung am 28. Mai 2018 beschlossen, für den Brandmeister Dietmar Eckert die Ernennung zum Ehrenortsbrandmeister zu beantragen. Der Antrag ist hier am 24. Juli 2018 eingegangen und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Der Feuerwehrkamerad Dietmar Eckert war vom 22. März 2002 bis zum 10. März 2005 stellvertretender Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen, bevor er am 11. März 2005 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde. Dieses Amt hatte er bis zum 31. März 2015 inne, bevor er aus gesundheitlichen Gründen ausschied. Mithin hat der Feuerwehrkamerad Eckert insgesamt 13 Jahre das Amt des stellvertretenden und des Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Clauen bekleidet.

Die Verleihung soll anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Clauen am 02. Februar 2019 erfolgen.

 

 


Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Clauen, Dietmar Eckert, wird mit Wirkung vom 02. Februar 2019  zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (368 KB)