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Vorlage - 2018/058  

Betreff: Erschließung des Baugebietes "Hoher Weg III", Ortschaft Hohenhameln; Endausbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Bautechniker Habermann
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Habermann, Denis
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
24.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In den vergangenen Jahren wurde das Baugebiet „Hoher Weg III“ in der Ortschaft Hohenhameln erschlossen. Dies erfolgte in zwei Bauabschnitten. Die Bebauung der Bauplätze ist nun überwiegend erfolgt und somit kann der Endausbau der öffentlichen Flächen durchgeführt werden.

 

Die vorhandene Asphaltbefestigung der Baustraßen wird gefräst und möglichst als Unterbau für die Verkehrswege verwendet. Die abschließende Befestigung der Flächen erfolgt durch Betonsteinpflaster. Die Farbgestaltung orientiert sich dabei an den Erschließungsanlagen im nördlich angrenzenden Neubaugebiet „Hoher Weg II“.

Entlang der Fahrbahnen werden zudem einige Stellplätze und Pflanzinseln angelegt.

 

Im Zuge dieser Arbeiten wird der vorgesehene Fußweg entlang des „Ackerrains“ von der nördlichen Einmündung „Breitebuschfeld“ über den „Hoher Weg“ bis an die südliche Einmündung „Oberbürgermeister- Ring“ angelegt. Der Fußweg erhält eine wassergebundene Oberfläche.

 

In der Anlage befindet sich ein Lageplan zur Übersicht für den Endausbau „Hoher Weg III“ sowie für den Fußweg entlang des „Ackerrains“.

 

 

 


 

  1. Der Auftrag für den Endausbau der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Hoher Weg III“, Ortschaft Hohenhameln, ist im Vergabeverfahren an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
  2. Das Ingenieurbüro Richter erhält den Auftrag zur Erstellung der Ausführungsplanung, der Ausschreibungsunterlagen und für die Überwachung der Bauarbeiten.
  3. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2019 bereitgestellt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 35.000 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: HR ca. 170.000 €      bei Produkt: 541100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 800.000 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Hoher Weg III (148 KB)