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Vorlage - 2018/060
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Die Volksbank BraWo Projekt GmbH plant ein „Wohnquartier“ auf dem ehemaligen Gelände der Firma Steinbach in der Ortschaft Hohenhameln. Nach dem bisherigen Planungsstand sollen auf dem Grundstück eine seniorengerechte Wohnanlage, Eigentumswohnen, Mietwohnungsbau und eine Kindertagesstätte entstehen. Die vorhandenen Gebäude sollen für die Bauvorhaben abgerissen werden.
Die Gesellschaft hat am 11.09.2018 die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt. Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen. Dabei entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht.
Die Kosten der Bauleitplanung sollte der Antragsteller übernehmen.
Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Arbeitstitel „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, aus welchem hervorgeht, dass der Antragsteller das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt beauftragt, ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die gesamten Planungskosten für die Bauleitplanung hat der Antragsteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wohnquartier-Am-Schulzentrum_Gebietsabgr (315 KB) |