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Vorlage - 2018/061
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der im Parallelverfahren durchzuführenden 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Edeka Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Planungskosten werden von dem Bauträger bezahlt; ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 20.06.2018 stattgefunden. Die anwesenden Bürger haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 26.07.2018 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Zur Realisierung des Bebauungsplanes sollte ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt. Außerdem sollte darin vereinbart werden, dass Kosten für künftige Maßnahmen, die ausschließlich aufgrund des Lebensmittelmarktes notwendig werden, vom Vorhabenträger zu übernehmen sind. Dies würde z.B. für eine behördlich angeordnete Linksabbiegespur auf der B 494 gelten, die aufgrund der Verkehrsuntersuchung aktuell nicht erforderlich ist.
Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
Des Weiteren befinden sich anliegend ein aktueller Lageplan und Ansichten vom geplanten Edeka Markt sowie Beispielfotos von Edeka Werbeanlagen. Der Im Eckbereich Marktstraße / Schützenstraße vorgesehene Werbepylon sollte mit einer maximalen Breite von 2,5 m und einer maximalen Höhe von 6,5 m zugelassen werden (s. textliche Festsetzung Ziff. 4 des Bebauungsplanentwurfes).
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: