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Vorlage - 2018/061  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
24.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der im Parallelverfahren durchzuführenden 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Edeka Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Planungskosten werden von dem Bauträger bezahlt; ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 20.06.2018 stattgefunden. Die anwesenden Bürger haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 26.07.2018 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

Zur Realisierung des Bebauungsplanes sollte ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt. Außerdem sollte darin vereinbart werden, dass Kosten für künftige Maßnahmen, die ausschließlich aufgrund des Lebensmittelmarktes notwendig werden, vom Vorhabenträger zu übernehmen sind. Dies würde z.B. für eine behördlich angeordnete Linksabbiegespur auf der B 494 gelten, die aufgrund der Verkehrsuntersuchung aktuell nicht erforderlich ist.

Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.

Des Weiteren befinden sich anliegend ein aktueller Lageplan und Ansichten vom geplanten Edeka Markt sowie Beispielfotos von Edeka Werbeanlagen. Der Im Eckbereich Marktstraße / Schützenstraße vorgesehene Werbepylon sollte mit einer maximalen Breite von 2,5 m und einer maximalen Höhe von 6,5 m zugelassen werden (s. textliche Festsetzung Ziff. 4 des Bebauungsplanentwurfes).

 

 


  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_4-1_Marktstraße (235 KB)      
Anlage 2 2 Marktstraße_3-2-B-Plan-farbe (280 KB)      
Anlage 3 3 Marktstraße_3-2-PLZ-farbe (142 KB)      
Anlage 5 4 Marktstraße_3-2-PLZ-TF-farbe (147 KB)      
Anlage 6 5 Marktstraße_3-2-TF (144 KB)      
Anlage 7 6 Marktstraße_3-2_Entwurf-farbe (426 KB)      
Anlage 4 7 Marktstraße Begr 3-2 (845 KB)      
Anlage 9 8 Lageplan Planung Edeka IndexA (468 KB)      
Anlage 10 9 180712 Ansichten Edkea IndexA (2446 KB)      
Anlage 11 10 EDEKA_Pylon (2538 KB)