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Vorlage - 2018/064
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In der Gemeinde Algermissen findet ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren statt. Das durchführende Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim schlägt im Zuge des Verfahrens eine Gemeindegrenzänderung zwischen den Gemeinden Hohenhameln und Algermissen vor.
In einem Gebiet liegt die Gemeindegrenze zurzeit im Bereich von Grabenflächen, in einem weiteren Gebiet liegt die Gemeindegrenze zurzeit im Bereich eines Weges. Eine sinnvolle Neuordnung der Gemeindegrenzen führt dazu, dass die Gemeinde Hohenhameln eine Abgangsfläche von 0,0824 ha zu verzeichnen hat. Der Sachverhalt wird in den beigefügten Karten dargestellt. Eine Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften ist Voraussetzung für die Durchführung. Da die Grenzänderung strukturell empfehlenswert ist und die Gemeinde Hohenhameln im Flurbereinigungsverfahren Harber einen Flächenzuwachs von 734 m² von der Gemeinde Algermissen erfahren hat, sollten keine Bedenken gegen das Verfahren bestehen.
Die Gemeinde Hohenhameln stimmt dem Entwurf zur Gemeindegrenzänderung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in der vereinfachten Flurbereinigung Algermissen unter der Bedingung zu, dass ihr keine Kosten entstehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr 0,00 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Gemeindegebietsänderung (848 KB) |