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Vorlage - 2018/072
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Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss.
Dieser Zuschuss wurde mit Ratsbeschluss vom 22.03.2012 auf Basis des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 auf 50% für die Abrechnungsjahre 2012 und 2013 festgesetzt. Der zur Verteilung bereitgestellte Betrag belief sich auf 30.291,61 €.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Jahr 2015 wurde ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der "Ungleichbehandlung" von Sport- und Schützenvereinen befasst hatte, aber keine für alle Vereine zufriedenstellende Lösung erarbeiten konnte.
Daher wurde der Bewirtschaftungskostenzuschuss für die Abrechnungsjahre 2015, 2016 und 2017 wieder auf Basis des Gesamtvolumens der im Jahr 2012 beschlossenen Regelung festgesetzt.
Aufgrund der anstehenden neuen Beschlussfassung hatte die Sport-AG politische Vertreter zu ihrer Sitzung am 28.08.2018 eingeladen. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Gemeinderatsvertreter die grundsätzliche Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewirtschaftung vereinseigener Sportstätten sehen; aufgrund der derzeit angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Hohenhameln eine Erhöhung des Zuschusses allerdings ausschließen und an der vorherigen Regelung festhalten würden.
Die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine erhalten für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2018, 2019 und 2020 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz bei Produkt: 421100
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:30.500,00 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr::30.500,00 €
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:30.500,00 €
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: