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Vorlage - 2018/074
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Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden, mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. –ortsbrandmeistern ernannt werden können.
Das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Bierbergen hat anlässlich seiner Sitzung am 30. Oktober 2018 beschlossen, für den Brandmeister Heinrich-Wilhelm Lege die Ernennung zum Ehrenortsbrandmeister zu beantragen. Der Antrag ist hier am 15. November 2018 eingegangen und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Feuerwehrkamerad Heinrich-Wilhelm Lege war vom 14. März 1975 bis zum 09. Februar 1993 ununterbrochen Ortsbrandmeister der Ortschaft Bierbergen. Mithin hat er insgesamt 18 Jahre das Amts des Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Bierbergen bekleidet.
Weitere Verdienste des Kameraden Lege ergeben sich aus dem Antrag der Ortsfeuerwehr.
Die Verleihung soll anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bierbergen am 09. Februar 2019 erfolgen.
Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Bierbergen, Heinrich-Wilhelm Lege, wird mit Wirkung vom 09. Februar 2019 zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Bierbergen ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag (364 KB) |