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Vorlage - 2018/074  

Betreff: Ernennung des ehemaligen Ortsbrandmeisters Heinrich-Wilhelm Lege zum Ehrenortsbrandmeister der Ortschaft Bierbergen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
29.11.2018 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden, mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. –ortsbrandmeistern ernannt werden können.

Das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Bierbergen hat anlässlich seiner Sitzung am 30. Oktober 2018 beschlossen, für den Brandmeister Heinrich-Wilhelm Lege die Ernennung zum Ehrenortsbrandmeister zu beantragen. Der Antrag ist hier am 15. November 2018 eingegangen und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Der Feuerwehrkamerad Heinrich-Wilhelm Lege war vom 14. März 1975 bis zum 09. Februar 1993 ununterbrochen Ortsbrandmeister der Ortschaft Bierbergen. Mithin hat er insgesamt 18 Jahre das Amts des Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Bierbergen bekleidet.

Weitere Verdienste des Kameraden Lege ergeben sich aus dem Antrag der Ortsfeuerwehr.

Die Verleihung soll anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bierbergen am 09. Februar 2019 erfolgen.

 

 


Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Bierbergen, Heinrich-Wilhelm Lege, wird mit Wirkung vom 09. Februar 2019 zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Bierbergen ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (364 KB)