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Vorlage - 2018/076
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Mit Beschlussvorlage Nr. 2018/075 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt.
Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „Restbudget Produkt 111500“ (Gemeindebus) der Ansatz überschritten wurde. Dem Planansatz von 20.000,00 Euro stehen Aufwendungen bzw. Auszahlungen von 20.295,86 Euro gegenüber, so dass 295,86 Euro überplanmäßig verfügt worden sind. Bei der Überschreitung handelt es sich der Höhe nach um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit gemäß § 85 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Buchstabe j der Hauptsatzung über die überplanmäßige Aufwendung entschieden. Der Rat wird hiermit gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 NKomVG darüber informiert.
Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss 2014.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: