Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/079
|
|
Grundsätzlich ist der Landkreis Peine örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er hat u. a. im Kindertagesstättenbereich auch den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz zu gewährleisten.
Im Jahr 1994 hat der Landkreis Peine mit der Gemeinde Hohenhameln und den anderen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe für den örtlichen Bereich (u. a. Kindertagesstätten) abgeschlossen. Die recht kurzgefasste Vereinbarung entspricht nicht mehr der heutigen Sach- und Rechtslage und enthält keine näheren Ausführungen zu einer Kostenerstattung. Auch waren z. B. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung keine Krippen existent.
Um eine umfassende Kostenbeteiligung bzw. -erstattung des Landkreises bei der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten herbeizuführen, wurde die Vereinbarung seitens der Gemeinde Hohenhameln mit Ratsbeschluss vom 15.03.2018 zum 31.12.2019 gekündigt. Dem Beispiel Hohenhameln folgend haben auch andere kreisangehörige Gemeinden die Vereinbarung ebenfalls aufgekündigt.
Zwischenzeitlich wurde vom Landkreis Peine ein mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmtes Vereinbarungsmuster übermittelt (Anlage). Allerdings steht der politische Beschluss auf Kreisebene noch aus.
Hierin ist u. a. zukünftig vorgesehen, dass neben der pauschalen Betriebskostenförderung von Krippenplätzen (Halbtagsplatz: 150,00 €, Ganztagsplatz: 200,00 €) auch monatlich Kindergartenplätze pauschal mit 112,00 € bezuschusst werden sollen. Für Hohenhameln wären dieses pro Jahr rund 346.000,00 € (257 betriebsgenehmigte Regelkindergartenplätze x 112,00 €) Mehreinnahmen zur Reduzierung des Defizites im Bereich Kindertagesstätten.
Die Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien des Landkreises Peine - abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Mehreinnahmen durch die Betriebskostenförderung der Kindergartenplätze führen zu einer Reduzierung des Defizites bei den Kindertagesstätten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV 79-2018 Anlage Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine (159 KB) |