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Vorlage - 2018/083
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Am 30.03.2017 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln den Ablösungsbetrag für die Erschließungskosten sowie den Verkaufspreis für Baugrundstücke im Baugebiet „An der Beeke“, Ortschaft Soßmar, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2017/003).
Eine für Frühjahr 2017 vorgesehene Erschließung des Baugebietes hat sich bis jetzt verzögert.
Das Ergebnis der im November 2018 durchgeführten Ausschreibung der Tiefbaumaßnahmen hat ergeben, dass der Investitionsbedarf unvorhergesehen um 65.000 € gegenüber den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gestiegen ist. Hier schlägt sich die allgemeine Preisentwicklung im Bausektor nieder.
Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses war der Zuschlag für die Erschließungsarbeiten an Fa. Bettels, Hildesheim, als wirtschaftlichstem Bieter zu erteilen. Um die Bindefrist einzuhalten, ist in einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 65.000 € bereitgestellt worden. Für den Endausbau wurde eine aktualisierte Kostenschätzung von dem Ing.-Büro Richter angefordert.
Durch die gestiegenen Baukosten ist der Ablösungsbetrag für die Erschließungskosten von 32,24 €/m² auf 44,43 €/m² anzupassen. Die Neuberechnung der Erschließungskosten ist in der Anlage beigefügt. Dadurch bedingt und aufgrund des prozentualen Vermarktungsanteils steigt der Verkaufspreis für die Endkäufer von 63,68 €/m² auf 76,79 €/m².
- Die Zustimmung zu der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 65.000 € bei Produkt 541100 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Beschluss vom 30.03.2017 zur Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten und des Verkaufspreises für die Bauplätze wird aufgehoben.
- Die Erschließungskosten im Baugebiet „An der Beeke“, 2. Bauabschnitt, Ortschaft Soßmar, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln nunmehr mit 44,43 €/m² Grundstücksfläche abgelöst.
- Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 76,79 €/m² veräußert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen: siehe unten
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr 0 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ___________ €
bei Produkt
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Durch die Erhöhung der Baukosten, sind der Ablösungsbetrag für die Erschließungskosten und der Verkaufspreis für die Bauplätze anzupassen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | An der Beeke, 2. BA (118 KB) |