Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/084
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Das Ing.- Büro Wittor hat dieses Jahr das Straßennetz der Gemeinde Hohenhameln erneut bereist und eine Zustandserfassung durchgeführt. Die gesammelten Daten wurden analog zum Jahr 2013 ausgewertet und bei einer Arbeitssitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur und Umweltschutz, den Ortsräten/ den Ortsvorstehern/ der Ortsvorsteherin am 16.10.2018 vorgestellt. Anschließend haben sämtliche Ortschaften über die vorgelegten ortsspezifischen Dringlichkeitslisten für Neubau- und Deckenersatzmaßnahmen beraten.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurde gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wittor der beigefügte Entwurf des mehrjährigen Straßenbauprogrammes erarbeitet. Darin wurden weitestgehend die Empfehlungen aus den Ortschaften berücksichtigt. Der Entwurf umfasst die in den nächsten fünf Jahren (2019 – 2023) geplanten Straßenbaumaßnahmen, die chronologisch nach dem geplanten Ausführungsjahr mit Angabe des Straßenabschnittes und der Instandsetzungsart aufgelistet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es insbesondere bei dem geplanten Ausführungszeitpunkt zu Verschiebungen kommen kann (z. B. durch die Ablehnung von beantragten Fördermitteln). Außerdem kann sich die Art der Ausführung aufgrund der Ergebnisse der noch durchzuführenden Baugrunduntersuchungen ändern. Über die ggf. dafür durchzuführenden Maßnahmen sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt anhand der vom Ing. Büro Wittor vorliegenden Straßendaten entschieden werden.
Die Straßenbaumaßnahmen sind nach aktuellem Stand investive Maßnahmen, die im Finanzhaushalt dargestellt werden müssen. Die geplanten Maßnahmen wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und in der Finanzplanung der kommenden drei Jahre berücksichtigt. In dem Straßenbauprogramm sind Unterhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise Risssanierungen oder Gehwegregulierungen nicht aufgeführt.
Für das kommende Jahr sollte die bereits vom Gemeinderat beschlossene Sanierung und Umgestaltung des Seitenarmes der Straße „Im Hoken“, Ortschaft Hohenhameln, durchgeführt werden. Die Ausführung dieser Sanierung ist von der Bewilligung der beantragten Dorfentwicklungsmittel abhängig. Abweichend von der Empfehlung des Ortsrates Hohenhameln wurde im Entwurf des Straßenbauprogrammes die Erneuerung der kompletten Fahrbahn „Im Hoken“ aufgrund des Straßenzustandes nicht berücksichtigt. Es ist technisch auch nicht zwingend erforderlich, beide Maßnahmen gemeinsam auszuführen.
Außerdem sollte im kommenden Jahr die Erneuerung der Fahrbahndecke der Straße „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, ausgeführt werden.
Unabhängig von dem Straßenbauprogramm müssen auch im Jahr 2019 Unterhaltungsarbeiten an den Gemeindestraßen vom Bauhof ausgeführt werden. Des Weiteren ist eine Risssanierung in zahlreichen Gemeindestraßen vorgesehen.
- Das beigefügte mehrjährige Straßenbauprogramm der Gemeinde Hohenhameln für die Jahre 2019 – 2023 wird beschlossen.
- Die Erneuerung der Fahrbahndecke der Straße „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, ist in 2019 öffentlich auszuschreiben. Der Ausführungsauftrag ist an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
- Es ist eine Risssanierung im erforderlichen Umfang auszuschreiben. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten.
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Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0 €.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 1.150.000 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 1.150.000 €
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 1.150.000 €
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, teilweise ggf. Fördermittel.
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Straßenbauprogramm 2019 - 2023 (32 KB) | ||||
2 | Geänderte Anlage BV 2018-084 Straßenbauprogramm Korrektur Aufstellung (34 KB) |