Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2019/005
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Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie der § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet die Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Bisher wurde die Regelung dahingehend ausgelegt, dass die Aufstellung von LAP nicht rechtsverbindlich zwingend erforderlich war.
Mit Schreiben vom 16.04.2018 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz jedoch vor dem Hintergrund des von der EU-Kommission gegen Deutschland angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens darauf hingewiesen, dass jede lärmkartierte Gemeinde einen LAP aufzustellen hat.
Ein LAP mit Maßnahmen ist zu erstellen, wenn die Grenzwerte 70 dB(A) innerhalb von 24 Stunden oder 60 dB(A) im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr in einem Wohngebiet überschritten werden und die Anzahl der davon betroffenen Menschen über 50 liegt. Diese geschätzten, auf die nächste Hunderterstelle gerundeten Zahlen der durch Umgebungslärm von Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen sind der 3. Stufe der strategischen Lärmkartierung zu entnehmen. Nach den erstellten Lärmkarten sind in der Gemeinde Hohenhameln die Ortsdurchfahrten Hohenhameln und Clauen im Zuge der B 494 betroffen.
Für die Aufstellung eines LAP sind sachkundige Kenntnisse notwendig und daher ist die Beauftragung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Planungsbüros erforderlich.
Seitens der Verwaltung wurden daher vier infrage kommende Fachbüros zur Abgabe eines Angebotes zur Aufstellung eines LAP aufgefordert. Zwei Ing.-Büros haben ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Der Auftrag zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Hohenhameln wird an die PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover, erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 10.000 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja. Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: