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Vorlage - 2019/013
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Zum 01.01.2018 wurden neue Abrechnungsbedingungen für Vereine u. a. bei der Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern/Mehrzweckgebäuden und Sportstätten (BV 40/2017 und 41/2017) beschlossen. Seitdem sind u. a. Nutzungszeiten im Trainings- und Übungsbetrieb mit 4,00 € je angefangene Zeitstunde abzurechnen.
In der praktischen Umsetzung hat sich allerdings gezeigt, dass es damit - gerade bei der Abrechnung von Hallenzeiten in den Sportstätten - zu Doppelabrechnungen kommt. So werden Vereine, die z. B. die Sportstätte nacheinander für je 1 ½ Stunden nutzen, mit insgesamt 2 Stunden abgerechnet. Damit wird pro Verein eine ½ Stunde doppelt in Rechnung gestellt, die nicht effektiv wegen der vergebenen Anschlusszeit genutzt werden kann.
Für Vereinsnutzer, die mehrere Trainings-/Übungsstätten in Anspruch nehmen, führt die Erhöhung des Nutzungsentgeltes von 2,00 € auf 4,00 € ohnehin zu einer Mehrbelastung. Daher sollte von der grundsätzlichen Abrechnung mit 4,00 € je angefangene Zeitstunde abgesehen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abrechnungsbedingungen rückwirkend zum 01.01.2019 wie folgt anzupassen:
Bei Vereinsnutzungen u. a. wird die erste angefangene Zeitstunde mit 4,00 € abgerechnet. Danach wird jede weitere ½ Stunde mit 2,00 € in Rechnung gestellt.
Die anderen im Jahr 2017 beschlossenen Abrechnungsbedingungen bleiben unverändert (Veranstaltungen mit Eintritt/Umlage, Nichtnutzung gebuchter Zeiten).
Das Entgelt für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude und Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen wird rückwirkend zum 01.01.2019 für die erste angefangene Zeitstunde auf 4,00 € festgesetzt. Jede weitere ½ Stunde wird mit 2,00 € abgerechnet.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen
geringe Mindereinnahmen bei den Kostenstellen 573101 bis 573111 und 421100 unter den Sachkonten 3321021