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Vorlage - 2019/022
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Mit Beschlussvorlage Nr. 2019/021 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt.
Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget UNTERHALTUNG_ FB 1 der Ansatz überschritten wurde und zu einer überplanmäßigen Ausgabe geführt hat. Dem Planansatz von 9.000,00 Euro stehen Aufwendungen von 10.940,16 Euro gegenüber, so dass 1.940,16 Euro überplanmäßig verfügt worden sind. Entstanden ist dieser Bedarf durch unvorhersehbare und unabweisbare Mehrkosten durch eine Reparatur der Rathaustür im Umfang von 2.042,93 Euro.
Bei der genannten Überschreitung handelt es sich der Höhe nach um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit gemäß § 85 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Buchstabe j der Hauptsatzung über die überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entschieden. Der Rat wird hiermit gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 NKomVG darüber informiert.
1. Der Rat nimmt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget UNTERHALTUNG_FB 1 (1.940,16 Euro) zur Kenntnis.
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss 2015.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: