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Vorlage - 2019/026
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Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die vorgenannte Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 zurück.
Im Anschluss an die Lärmkartierung sind nach der EU-Richtlinie LAP zu erstellen, die Strategien und Maßnahmen zur Minderung der Lärmprobleme enthalten (siehe Vorlage Nr. 2019/005).
Das beauftragte Planungsbüro hat den beigefügten Entwurf des LAP zwischenzeitlich erstellt und wird ihn in den Sitzungen des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz sowie der Ortsräte Clauen und Hohenhameln am 25.03.2019 erläutern.
Die Aufstellung des LAP sollte nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt werden und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.
- Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Der Lärmaktionsplan wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf_190319_LAP_Hohenhameln_3._Stufe (2880 KB) |