Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2016/032
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Die Mühle in der Ortschaft Clauen, Peiner Landstraße 1A, wurde bereits vor geraumer Zeit zu Wohnzwecken umgebaut. Seit Jahren wird dort eine Familienwohngruppe betrieben, in der bis zu fünf Kinder bis zur Volljährigkeit betreut und versorgt werden. Aktuell leben dort vier Pflegekinder. Die Einrichtung bietet ggf. auch Platz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Obhut genommen werden müssen.
Altersbedingt soll die Leitung der Familienwohngruppe auf die Tochter der jetzigen Betreiberin übergehen. Die dafür u. a. erforderliche baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hat der Landkreis Peine nicht erteilt, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird dieser Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Unklar ist, ob es sich bei der Einrichtung noch um eine Familienwohngruppe oder um einen Heimbetrieb handelt.
Zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit hat die künftige Betreiberin beantragt ein entsprechendes Sondergebiet auszuweisen, um den Fortbestand der sozialen Einrichtung sicherzustellen.
In Absprache mit dem Landkreis Peine kommt dafür die Änderung des Flächennutzungsplanes in Betracht. Geplant ist die Darstellung eines Sondergebietes, das die Wohnnutzung, den Betrieb der Sozialen Einrichtung und die Pferdehaltung in diesem Bereich gewährleistet.
Der geänderte Flächennutzungsplan sollte zur Verbesserung der Übersichtlichkeit die gesamte Ortschaft Clauen digitalisiert darstellen.
Die Kosten des Planverfahrens (mit Ausnahme der Kosten für die Digitalisierung) sollten von der Antragstellerin getragen werden.
Die Gebietsabgrenzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 37. Änderung in der Ortschaft Clauen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
3. Die Planungskosten hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 10.000 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt:511100
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 9.100 EUR bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes in Höhe von ca. 900 € brutto sind von der Gemeinde Hohenhameln zu tragen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FNP-37Änd_Abgrenzung (233 KB) |