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Vorlage - 2019/048  

Betreff: Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
20.06.2019 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln, Stefan Meißner, hat mit Schreiben vom 09. Mai 2019 schriftlich seinen Rücktritt vom Amt des Gemeindebrandmeisters eingereicht und zwar zum Zeitpunkt der Ernennung eines neuen Gemeindebrandmeisters. Das Schreiben ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Anlässlich der 2. Gemeindekommandositzung 2019 am 09. Mai 2019 wurde der Feuerwehrkamerad Hans-Wilhelm Beimes seitens der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter zum neuen Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln gewählt. Der Kamerad Beimes ist Mitglied und stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hohenhameln.

Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Stefan Meißner aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte zum 30. Juni 2019 erfolgen. Für seine Dienste um die Gemeindefeuerwehr sollten ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.

Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen vom Kameraden Hans-Wilhelm Beimes zur Übernahme des Amtes eines Gemeindebrandmeisters noch nicht erfüllt sind (fehlender Zugführerlehrgang). Er kann daher bis zur Erfüllung der Voraussetzungen nur kommissarisch als Gemeindebrandmeister ernannt werden. Die kommissarische Ernennung sollte zum 01. Juli 2019 erfolgen.

 

 


1. Der Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln, Stefan Meißner, wird zum 30. Juni 2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Gemeindefeuerwehr werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.

2. Dem Feuerwehrkameraden Hans-Wilhelm Beimes werden ab dem 01. Juli 2019 die Amtsgeschäfte eines kommissarischen Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln übertragen und zwar für die Dauer von 2 Jahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanziellAuswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein        Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rücktrittsschreiben Gemeindebrandmeister (264 KB)