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Vorlage - 2019/048
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Der Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln, Stefan Meißner, hat mit Schreiben vom 09. Mai 2019 schriftlich seinen Rücktritt vom Amt des Gemeindebrandmeisters eingereicht und zwar zum Zeitpunkt der Ernennung eines neuen Gemeindebrandmeisters. Das Schreiben ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlässlich der 2. Gemeindekommandositzung 2019 am 09. Mai 2019 wurde der Feuerwehrkamerad Hans-Wilhelm Beimes seitens der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter zum neuen Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln gewählt. Der Kamerad Beimes ist Mitglied und stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hohenhameln.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Stefan Meißner aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte zum 30. Juni 2019 erfolgen. Für seine Dienste um die Gemeindefeuerwehr sollten ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen vom Kameraden Hans-Wilhelm Beimes zur Übernahme des Amtes eines Gemeindebrandmeisters noch nicht erfüllt sind (fehlender Zugführerlehrgang). Er kann daher bis zur Erfüllung der Voraussetzungen nur kommissarisch als Gemeindebrandmeister ernannt werden. Die kommissarische Ernennung sollte zum 01. Juli 2019 erfolgen.
1. Der Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln, Stefan Meißner, wird zum 30. Juni 2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Gemeindefeuerwehr werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.
2. Dem Feuerwehrkameraden Hans-Wilhelm Beimes werden ab dem 01. Juli 2019 die Amtsgeschäfte eines kommissarischen Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln übertragen und zwar für die Dauer von 2 Jahren.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rücktrittsschreiben Gemeindebrandmeister (264 KB) |