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Vorlage - 2019/050
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In seiner Sitzung am 28.03.2019 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes (LAP) beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/026). Diese erfolgte in der Zeit vom 29.04.2019 bis einschl. 29.05.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 24.04.2019 unterrichtet und entsprechend beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Außerdem befindet sich in der Anlage der Entwurf des LAP.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Lärmaktionsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf_190611_LAP_Hohenhameln_3._Stufe (3106 KB) | ||||
2 | Anhang_190611_LAP Hohenhameln 3. Stufe_Anmerkungen Offenlegung anonymisiert (355 KB) |