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Vorlage - 2019/053
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 05.12.2018 das Straßenbauprogramm 2019 – 2023 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/084). Das Programm sollte aus verschiedenen Gründen wie nachfolgend beschrieben geändert werden.
Im Januar 2019 wurde der Verwaltung bekanntgegeben, dass in Mehrum ein neues Umspannwerk errichtet wird. Da der Baustellenverkehr über die Straße „Ackerköpfe“ erfolgen wird, sollte die Erneuerung der Fahrbahndecke der Straße „Ackerköpfe“ auf das Jahr 2022, voraussichtlicher Fertigstellungstermin des Umspannwerkes, verschoben werden. Anstelle der Fahrbahndeckensanierung der „Ackerköpfe“ sollten in diesem Jahr die Fahrbahndecken der folgenden Straßen erneuert werden:
Bierbergen: Schulstraße
Clauen: Osterstraße
Equord: Schmiedestraße
Soßmar: Lange Reihe
Stedum- Bekum: Kämmerweg
Die geplante Dorfentwicklungsmaßnahme in Equord „Erneuerung der Straßenräume Mehrumer Weg und Lindenstraße“ wird mit geschätzten Baukosten in Höhe von 1.800.000 € kostenintensiver als geplant (siehe Vorlage Nr. 2019/032). Für die Sanierung des Seitenarmes der Straße „Im Hoken“, Ortschaft Hohenhameln, ist nach telefonischer Auskunft der Förderbehörde keine Bewilligung zu erwarten, so dass diese Maßnahme nicht umgesetzt werden sollte. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel sollten zur Kompensierung der entstehenden Mehrkosten der genannten Dorfentwicklungsmaßnahme in Equord verwendet werden.
Die Straße „Westring“ in Ohlum stellt sich in Folge der Asphalt- und Untergrunduntersuchung als ideale Straße für eine Unterhaltungsmaßnahme mit einer dünnen Deckschicht heraus anstelle der ursprünglich geplanten Deckenerneuerung. Beim Dünndeckschichtverfahren wird eine bis zu 2 cm starke Asphaltdeckschicht auf die vorhandene Straße aufgebracht. Aufgrund der erheblichen Schadstoffbelastung, aber auch der guten Tragfähigkeit, begründet durch einen überdurchschnittlich starken Asphaltaufbau, ist hier mit einer erheblichen Kostenreduktion gegenüber einer klassischen Deckenerneuerung bei ähnlichem Ergebnis zu rechnen.
Durch die vorgenannten Änderungen besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Straßenabschnitt aufzunehmen. Aufgrund der Priorisierung aus der Zustandserfassung des Straßennetzes durch das Ing. Büro Wittor und der Mittel in der Finanzplanung wird vorgeschlagen, einen Abschnitt der Straße „Katzhagen“, Ortschaft Clauen, im Jahr 2022 grundhaft zu erneuern.
Es würde sich außerdem eine Verschiebung der geplanten Ausführungsjahre von einzelnen Maßnahmen in dem aktualisierten mehrjährigen Straßenbauprogramm ergeben (siehe beigefügten Entwurf vom 12.06.2019). Es wird darauf hingewiesen, dass es z. B. durch die Ablehnung von beantragten Fördermitteln weiterhin zu Verschiebungen kommen kann.
- Das beigefügte aktualisierte mehrjährige Straßenbauprogramm der Gemeinde Hohenhameln für die Jahre 2019 – 2023 wird beschlossen.
- Die Erneuerung der Fahrbahndecke der Straßen „Schulstraße“, Ortschaft Bierbergen, „Osterstraße“ Ortschaft Clauen, „Schmiedestraße“, Ortschaft Equord, „Lange Reihe“, Ortschaft Soßmar und „Kämmerweg“ Ortschaft Stedum-Bekum, sind in 2019 öffentlich auszuschreiben. Der Ausführungsauftrag ist an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 600.000 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 1.150.000 € bei Produkt: 541100
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 1.800.000 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 1.150.000 €
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 1.150.000 €
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, teilweise ggf. Fördermittel
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aktualisiertes Straßenbauprogramm 2019-2023 Beschlussvorlage 27.06.2019 (32 KB) |