Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2019/065
|
|
Bereits zu den Nahverkehrsplänen 1998-2002, 2003-2007, 2008-2012 sowie 2016-2020 für den Großraum Braunschweig wurden seinerseits detaillierte Stellungnahmen hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs für den Bereich der Gemeinde Hohenhameln abgegeben.
Nun wurde der Gemeinde der 543 Seiten umfassende Entwurf des Nahverkehrsplanes ab 2020 mit der Aufforderung übersandt, im vorgeschriebenen Anhörungsverfahren gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes eine Stellungnahme bis zum 06.09.2019 abzugeben.
Um diese Frist einzuhalten, sollte die unten angegebene Stellungnahme dem Regionalverband Großraum Braunschweig mit dem Zusatz „vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates“ übersandt werden.
Die Seiten des Nahverkehrsplanes, die sich auf den Bereich der Gemeinde Hohenhameln beziehen, sind dieser Beschlussvorlage als Anlage auszugsweise beigefügt.
Nach Durchsicht der Planungsunterlagen bleibt aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass dieser Entwurf im Einzelnen eine Bestandsaufnahme beinhaltet sowie gewisse Vorstellungen zur Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Der Arbeitskreis Senioren hat sich in seiner Sitzung am 20.08.2019 mit der Thematik befasst und anliegende Stellungnahme zum Nahverkehrsplan vorgelegt.
Zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wird folgende Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 abgegeben:
- Aufrechterhaltung der bisherigen Verkehrsanbindungen im Bereich der Gemeinde Hohenhameln durch folgende Linien:
501 Bründeln – Hohenhameln – Ilsede - Peine
502 Harber – Hohenhameln – Schwicheldt – Peine
504 Mehrum – Rosenthal – Groß Ilsede
25 Soßmar – Hohenhameln – Hildesheim
31 Bierbergen – Schellerten – Hildesheim
N 3 Nachtbus
370 Mehrum – Sehnde – Ilten – Höver – Anderten – Kirchrode – Altenbekener Damm
948 Hohenhameln – Equord – Mehrum – Hämelerwald
- Erweiterung der Linie 501 Bründeln – Hohenhameln – Ilsede – Peine durch zusätzliche Verkehrsverbindungen außerhalb der Schulzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Anpassung Linie 948 Hohenhameln – Equord – Mehrum – Hämelerwald an die ca. halbstündliche Taktung der Regionalbahn Hannover – Braunschweig.
- Busanbindung von Hohenhameln über Clauen zum Bahnhof Algermissen mit Anbindung an die S-Bahn Hildesheim – Hannover.
Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung durch den Regionalverband Großraum Braunschweig.
- zusätzliche Bushaltestelle im Osten des Kernortes Hohenhameln aufgrund der städtebaulichen Entwicklung der Ortschaft.
- Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung durch den Regionalverband Großraum Braunschweig für die Fahrten der Grundschule Hohenhameln/Clauen zum Sport- und Schwimmunterricht von beiden Standorten zum Schulzentrum Hohenhameln.
- Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung durch den Regionalverband Großraum Braunschweig für die Fahrten im Rahmen der Ganztagsbetreuung von den Grundschulstandorten Clauen und Hohenhameln zum Schulzentrum Hohenhameln.
- Einführung eines flexiblen, preiswerten, kundenfreundlichen Tarifsystems, welches Verbandsgebiet übergreifend ist (nur 1 Fahrschein durch die Tarifgebiete).
- Ergänzung des bestehenden Linienangebotes durch Alternativen, wie Rufbus oder Sammeltaxi, welche auch für mobilitätseingeschränkte Nutzer geeignet sind, zur Verbesserung der ÖPNV-Bedienung im ländlichen Raum.
- Erstellung und Verteilung eines Mobilitätsflyers für die Gemeinde Hohenhameln.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Sitzung AK Senioren 20.08.2019 (464 KB) | ||||
2 | Auszüge Entwurf NVP 2020 (4841 KB) |