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Vorlage - 2019/066
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Die Eigentümer des Grundstückes Triftstraße 6 u. 8 in der Ortschaft Mehrum beabsichtigen, auf dem östlichen Teil ihres Grundstückes ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Im vorderen Bereich des Grundstückes befinden sich bereits zwei Wohnhäuser. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Peine aus planungsrechtlichen Gründen negativ beurteilt, da sich die in dritter Reihe beantragte Bebauung nicht in die Lage der umliegenden Bebauung einfügt.
Die Grundstückseigentümer haben daher mit Schreiben vom 08.05.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt und sich zur Übernahme der entstehenden Kosten bereit erklärt.
Nördlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, so dass der städtebauliche Einfügungsrahmen dörflichen Ursprungs und als bestimmender Gebietscharakter hinreichend zu erkennen ist. Um die Fläche dementsprechend als Dorfgebiet auszuweisen, ist die Einbeziehung des Betriebes in den Planbereich notwendig. Die Eigentümer der Grundstücke Triftstraße 2 bzw. 4 haben sich auf Nachfrage nicht dazu geäußert, ob sie an der Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Plangebiet interessiert sind.
Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen und könnte im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Eine Gebietsabgrenzung des vorgesehenen Planbereiches ist in der Anlage beigefügt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 3.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 3.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Ca. 6.000 € | bei Sachkonto | 3488001 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4-1 Gebietsabgrenzung (200 KB) |