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Vorlage - 2016/036
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Mit Beschlussvorlage Nr. 2016/035 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG beschließt der Rat daneben über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ der Ansatz überschritten wurde. Der Planansatz von 88.000,00 Euro wurde um insgesamt 46.103,64 Euro überschritten. Von dieser Überschreitung entfallen insbesondere 20.147,23 Euro auf die Erneuerung des 1. Abschnitts der Rathausfenster, deren Ausschreibungsergebnis über dem Haushaltsansatz lag, 13.824,94 Euro auf die neue Schließanlage, deren Anschaffung aus technischen Gründen nicht in der im Haushaltsplan berücksichtigten Periode bis zum 31.12.2011 umgesetzt werden konnte und 11.550,56 Euro auf begleitende Maßnahmen zum Umbau des Bürgerbüros im Eingangsbereich des Rathauses. Die Voraussetzungen zur verpflichtenden Aufstellung eines Nachtragshaushalts haben nicht vorgelegen, so dass es sich um überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen handelt. Sämtliche Maßnahmen waren zeitlich und sachlich unabweisbar und als Deckungsmittel stehen Einsparungen bei den Budgets „Bewirtschaftung Fachbereich 1“ in Höhe von 17.561,83 Euro und „zahlungswirksame Personalkosten Fachbereich 1“ in Höhe von 29.374,67 Euro zur Verfügung. Damit liegen alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 NkomVG vor.
1. Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ in Höhe von 46.103,64 Euro.
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: