Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2019/069
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In den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln ist die Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze bislang auf den 15.01. des Jahres festgelegt.
Durch die Neuerungen im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 Abs. 1 Satz 2) können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, durch schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist dann vor dem Beginn des entsprechenden Schuljahres bis zum 01.05. gegenüber der Schule abzugeben.
Daraus resultierend sind im Kindergarten diese Plätze für die betroffenen Kinder bis zum genannten Zeitpunkt freizuhalten. Somit ist eine abschließende Platzvergabe mithin erst Mitte/Ende Mai für das neue Kindergarten-/Krippenjahr möglich.
Aus diesem Grund soll die Anmeldefrist vom 15.01. auf den 15.03. verlegt werden.
Seitens der Kindergartenleitungen wurde das Verlegen der Anmeldefrist befürwortet.
Die Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wird vom 15.01. auf den 15.03. des Jahres verlegt (erstmals für das Kindergarten-/Krippenjahr 2020/2021).
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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