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Vorlage - 2019/072
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Bereits zu dem Nahverkehrsplan 2015 für den Landkreis Hildesheim wurde eine Stellungnahme hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs für den Bereich der Gemeinde Hohenhameln abgegeben.
Nun wurde der Gemeinde der Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Verfügung gestellt mit der Bitte, im vorgeschriebenen Anhörungsverfahren gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes eine Stellungnahme bis zum 30.09.2019 abzugeben.
Die Seiten des Nahverkehrsplanes, die sich auf den Bereich der Gemeinde Hohenhameln beziehen, sind dieser Beschlussvorlage als Anlage auszugsweise beigefügt.
Nach Durchsicht der Planunterlagen bleibt aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass dieser Entwurf im Einzelnen eine Bestandsaufnahme beinhaltet, sowie gewisse Vorstellungen zur Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wird folgende Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Hildesheim abgegeben:
- Aufrechterhaltung der bisherigen Verkehrsanbindungen im Bereich der Gemeinde Hohenhameln durch folgende Linien der Regionalverkehr Hildesheim GmbH:
25 Soßmar – Hohenhameln – Hildesheim
31 Bierbergen – Schellerten – Hildesheim
N3 Nachtbus.
- Erweiterung der Linie 31 Bierbergen – Schellerten – Hildesheim durch zusätzliche Verkehrsverbindungen Samstagnachmittags sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Busanbindung von Hohenhameln über Clauen zum Bahnhof Algermissen mit Anbindung an die S-Bahn Hildesheim – Hannover.
Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung durch den Landkreis Hildesheim.
- Zusätzliche Bushaltestelle im Osten des Kernortes Hohenhameln aufgrund der städtebaulichen Entwicklung der Ortschaft.
- Einführung eines flexiblen, preiswerten, kundenfreundlichen Tarifsystems, welches Kreisgebiet übergreifend ist (nur ein Fahrschein durch die Tarifgebiete).
- Ergänzung des bestehenden Linienangebotes durch Alternativen, wie Rufbus oder Sammeltaxi, welche auch für mobilitätseingeschränkte Nutzer geeignet sind, zur Verbesserung der ÖPNV-Bedienung im ländlichen Raum.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nahverkehrsplan Landkreis Hildesheim (2661 KB) |