Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2016/037
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Zu 1.:
Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.
In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wird das Stammkapital (§ 1(5)) durch den Beitritt des neuen Trägers entsprechend angepasst.
Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.
Anlage(n):
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT)
- Satzung in abgeänderter Form
Zu 2.:
Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.
Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.
Anlage(n):
- Niederschrift des Wahlvorstands
1. Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) abzuschließen.
2. Der Rat bestätigt die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (HannIT).
Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:
Mitglieder
Christian Nachtigall
Jörg Gilgen
Sascha Nikolaizik
Marco Puschmann
Andre Steinecke
Melanie Jung
Ersatzmitglieder
Roland Krause
Martina Fachmann
Andre Tzschieter-Otte
Jonas Jäger
Annika Moss
Ilona Strehl
Leif Erichsen
Sven Gröger
Rafael Winkel
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Öffentlich-rechtlicher Vertrag HannIT neu (327 KB) | ||||
2 | Satzung zur 5 Änderung der Satzung HannIT (195 KB) | ||||
3 | Satzung HannIT neu (366 KB) | ||||
4 | NiederschriftWahlergebnis HannIT (135 KB) |