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Vorlage - 2019/084  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sowie Investitionsprogramm bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
05.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2020 wurde den Ratsmitgliedern am 05.11.2019 zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er in seiner aktuellen Fassung dieser Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst.

Die Haushaltspläne der Gemeinde Hohenhameln sind seit mehreren Jahren unausgeglichen. Infolge dessen wurde bereits mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 ein Arbeitskreis Haushaltssicherung ins Leben gerufen, der auch 2019 wieder getagt hat. Als wesentliches Ergebnis der Empfehlungen dieses Arbeitskreises hat der Rat ab 01.01.2019 eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 570 v.H. beschlossen, die sich auch auf das Ergebnis des aktuellen Haushaltsplans auswirken.

Insgesamt werden sich die Eckdaten der Haushaltssatzung nach dem vorliegenden Entwurf gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickeln:

 

2019

2020

+/-

Ordentliche Erträge

12.741.800

13.718.600

+976.800

Ordentliche Aufwendungen

15.728.200

15.325.000

-403.200

Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit

12.032.800

13.162.200

+1.129.400

Auszahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit

14.543.500

14.055.500

-488.000

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

3.400.000

1.038.800

-2.361.200

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.754.200

8.394.300

+1.640.100

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.354.200

7.355.500

+4.001.300

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

484.300

567.500

+83.200

 

Im Ergebnishaushalt geht der Entwurf von insgesamt 976.800 Euro höheren Erträgen als im Vorjahr aus. Bei den einzelnen Positionen werden die Steuern um 521.000 Euro höher als im Vorjahr veranschlagt. Neben der Verstetigung der Mehrerträge aus der Erhöhung der Grundsteuern werden auch die Ansätze bei der Gewerbesteuer um 140.000 Euro und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 200.000 Euro höher veranschlagt als im Jahr zuvor. Die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich steigen voraussichtlich um 524.000 Euro.

Die ordentlichen Aufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahr um 403.200 Euro. Ursächlich dafür sind Verringerungen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 179.000 Euro und der Transferaufwendungen um 300.400 Euro; letztere beinhalten eine um 155.000 Euro niedrigere Kreisumlage.

Insgesamt ergibt der Entwurf des Ergebnishaushalts einen Fehlbedarf von – 1.606.400 Euro. Damit wird wiederum kein Haushaltsausgleich erreicht, der Fehlbedarf fällt aber immerhin um 1.380.000 Euro niedriger aus als im Vorjahr.

Im Finanzhaushalt werden die Auszahlungen für Investitionen brutto nochmals um 1.640.100 Euro hochgefahren und belaufen sich auf 8.394.300 Euro; das entspricht nach Abzug der Einzahlungen für Investitionen einer erforderlichen Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 7.355.500 Euro. Sämtliche Investitionen ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Investitionsprogramm.

Der Endbestand an Zahlungsmitteln wird zum Ende des Haushaltsjahres 2020 voraussichtlich -5.210.800 Euro betragen und in dieser Höhe durch Liquiditätskredite gedeckt werden müssen.

Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.

Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 lässt bis auf weiteres keine andere Perspektive erwarten. Die Gemeinde Hohenhameln wird strukturbedingt voraussichtlich nicht in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte zu erreichen und stattdessen weitere Fehlbedarfe zwischen -1.389.200 Euro und -1507.600 Euro haben. Auf die bereits 2010 begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltssicherungskonzepte wird es deshalb auch in Zukunft verstärkt ankommen.

Der anliegende Haushaltsplan enthält den in der ersten Fassung noch unvollständigen Vorbericht sowie die fehlenden Anlagen Haushaltssicherungskonzept und Haushaltssicherungsbericht.

Nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen werden wie bisher in Form einer Änderungsliste zu den jeweiligen Sitzungen zur Verfügung gestellt.

 

 

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Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 sowie das Investitionsprogramm bis 2023 werden erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplanentwurf

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu BV 84_2019 Haushaltsplanentwurf 2020 (1252 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu BV 84_2019 Investitionsprogramm 2020_2023 (94 KB)