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Vorlage - 2019/085
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2019/066). Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für die Nachverdichtung von Flächen. Der Bebauungsplan kann deshalb im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ebenso kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) abgesehen werden.
Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde mit den Antragstellern abgeschlossen.
Ein Planentwurf mit Begründung ist in der Anlage beigefügt.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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