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Vorlage - 2019/092
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Der Gemeinderat hat am 21.06.2018 den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Energiequartierskonzeptes für die Ortschaft Mehrum gefasst (s. Vorlage Nr. 2018/042).
Neben der grundsätzlichen Zustimmung umfasste der Ratsbeschluss, dass in Kooperation mit dem Landkreis Peine unter Federführung der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine die Umsetzung einer Quartiersbildung zwecks vollumfänglicher Versorgung der Ortschaft Mehrum mit regenerativer Energie geprüft werden sollte. Sofern die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, sollten die Ziele einer möglichen Quartiersbildung für die gesamte Ortschaft Mehrum umgesetzt werden. Kosten dürfen der Gemeinde Hohenhameln nach der Beschlussfassung nicht entstehen.
Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche u.a. mit Vertretern des Landkreis Peine und der Ostfalia Hochschule stattgefunden. Die Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine wurde zwischenzeitlich aufgelöst. Der Landkreis Peine hat in den Gesprächen das Projekt zwar grundsätzlich positiv bewertet, aber keine konkrete Zusage für eine finanzielle Beteiligung gegeben.
Es ist somit zu entscheiden, ob die Gemeinde Hohenhameln die Federführung und die entstehenden Kosten bei dem Projekt übernimmt.
Die „Low-E“ Ingenieurgesellschaft für energieeffiziente Gebäude mbH, Wolfenbüttel, hat ein Honorarangebot für die Entwicklung eines Quartierskonzeptes für den Energieort Mehrum vorgelegt. Für die Beantragung von Fördermitteln nach dem Programm 432 A der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind der Antrag und die entsprechenden Anlagen zu erstellen. Der externe Aufwand dafür beträgt ca. 1.600 €.
Sollte die KfW den Antrag bewilligen, werden für die anschließende Datenerhebung und Konzeptentwicklung Kosten in Höhe von ca. 103.000 € entstehen. Die vorgenannten Kosten für die Antragsunterlagen würden dann zu Gunsten der Gemeinde verrechnet. Der Zuschuss der KfW beträgt 65 % der förderfähigen Kosten für die Erstellung des Energiequartierskonzeptes. Für finanzschwache Kommunen, die ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen haben, kann der Eigenteil auf 5 % der förderfähigen Kosten reduziert werden.
Verwaltungsseitig wurden bislang keine Mittel im Entwurf des Haushalts 2020 eingeplant.
Das Merkblatt der KfW über das Programm 432 wird dieser Vorlage beigefügt.
Nach Beratung
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | KfW-Energetische-Stadtsanierung-432 (183 KB) |