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Vorlage - 2019/092  

Betreff: Entwicklung eines Energiequartierskonzeptes für die Ortschaft Mehrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
09.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinderat hat am 21.06.2018 den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Energiequartierskonzeptes für die Ortschaft Mehrum gefasst (s. Vorlage Nr. 2018/042).

Neben der grundsätzlichen Zustimmung umfasste der Ratsbeschluss, dass in Kooperation mit dem Landkreis Peine unter Federführung der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine die Umsetzung einer Quartiersbildung zwecks vollumfänglicher Versorgung der Ortschaft Mehrum mit regenerativer Energie geprüft werden sollte. Sofern die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, sollten die Ziele einer möglichen Quartiersbildung für die gesamte Ortschaft Mehrum umgesetzt werden. Kosten dürfen der Gemeinde Hohenhameln nach der Beschlussfassung nicht entstehen.

Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche u.a. mit Vertretern des Landkreis Peine und der Ostfalia Hochschule stattgefunden. Die Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine wurde zwischenzeitlich aufgelöst. Der Landkreis Peine hat in den Gesprächen das Projekt zwar grundsätzlich positiv bewertet, aber keine konkrete Zusage für eine finanzielle Beteiligung gegeben.

Es ist somit zu entscheiden, ob die Gemeinde Hohenhameln die Federführung und die entstehenden Kosten bei dem Projekt übernimmt.

Die „Low-E“ Ingenieurgesellschaft für energieeffiziente Gebäude mbH, Wolfenbüttel, hat ein Honorarangebot für die Entwicklung eines Quartierskonzeptes für den Energieort Mehrum vorgelegt. Für die Beantragung von Fördermitteln nach dem Programm 432 A der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind der Antrag und die entsprechenden Anlagen zu erstellen. Der externe Aufwand dafür beträgt ca. 1.600 €.

Sollte die KfW den Antrag bewilligen, werden für die anschließende Datenerhebung und Konzeptentwicklung Kosten in Höhe von ca. 103.000 € entstehen. Die vorgenannten Kosten für die Antragsunterlagen würden dann zu Gunsten der Gemeinde verrechnet. Der Zuschuss der KfW beträgt 65 % der förderfähigen Kosten für die Erstellung des Energiequartierskonzeptes. Für finanzschwache Kommunen, die ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen haben, kann der Eigenteil auf 5 % der förderfähigen Kosten reduziert werden.

Verwaltungsseitig wurden bislang keine Mittel im Entwurf des Haushalts 2020 eingeplant.

Das Merkblatt der KfW über das Programm 432 wird dieser Vorlage beigefügt.

 

 

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Nach Beratung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KfW-Energetische-Stadtsanierung-432 (183 KB)