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Vorlage - 2019/094
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 21.06.2018 die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan „Kleines Siek“ und die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Equord gefasst (s. Vorlage Nr. 2018/032).
Zwischenzeitlich wurden mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit u.a. mit dem Grundstückseigentümer, dem Wasserverband Peine, dem Ing. Büro Richter und dem Planungsbüro Dr. Schwerdt geführt. Außerdem hat am 29.10.2019 eine Arbeitssitzung mit dem Ortsrat Equord stattgefunden, bei der die Erschließung des Baugebietes und verschiedene Bebauungsentwürfe durchgesprochen worden.
Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes müsste dazu bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden.
Die entsprechende Gebietsabgrenzung wird dieser Vorlage beigefügt.
Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan auch aufgestellt werden, der von den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes abweicht; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Aus diesem Grund sollte der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben werden.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Kleines Siek“, Ortschaft Equord, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
- Der Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Equord wird aufgehoben.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
Freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Ca. 15.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kleines Siek-Gebietsabgrenzung 13b (267 KB) |