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Vorlage - 2019/095
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In seiner Sitzung am 26.09.2019 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/064). Diese erfolgte in der Zeit vom 28.10.2019 bis einschl. 27.11.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 23.10.2019 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen der Fachbehörden des Landkreis Peine (Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe und Untere Naturschutzbehörde) sollte der zur Auslegung beschlossene Entwurf geändert werden. Die Änderung bezieht sich auf den Zeitrahmen für die Pflege des zu erhaltenen Grabens (s. textliche Festsetzung Ziff. 16 des beigefügten geänderten Planentwurfes).
Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, sollte die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt werden. Außerdem sollte gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem vorliegenden geänderten Planentwurf durchgeführt.
- Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt. Außerdem wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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