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Vorlage - 2019/096
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Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) plant die Erschließung eines Baugebietes in der Ortschaft Bründeln. Es handelt sich um eine Fläche westlich der bebauten Ortslage, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Es könnten ca. 7 Bauplätze entstehen, wobei die Anzahl u.a. von der Erschließungsplanung und dem Grundstückszuschnitt abhängig ist.
Die NLG hat am 26.11.2019 beantragt, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird, da sich die vorgenannte Fläche aktuell im Außenbereich befindet. Der Bebauungsplan könnte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt werden. Dabei entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes müsste dazu bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden.
Die entsprechende Gebietsabgrenzung wird dieser Vorlage beigefügt.
Da die NLG beabsichtigt das Baugebiet selbst zu erschließen, sind Verhandlungen über den Abschluss eines Erschließungsvertrages aufzunehmen, über den der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden hat.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Klappfeld“, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat die NLG als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, den Planungsauftrag.
- Mit der NLG sind Verhandlungen über den Abschluss eines Erschließungsvertrages aufzunehmen, über den der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Ca. 12.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Ca.12.000 € | bei Sachkonto | 511100 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die gesamten Planungskosten hat der Antragssteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Klappfeld_Gebietsabgrenzung (203 KB) |