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Vorlage - 2020/004
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Der Feuerwehrkamerad Jan Mögling ist kommissarischer stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Equord. Seine Dienstzeit endet am 11. Januar 2021.
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 hat der Feuerwehrkamerad darum gebeten, ihn nach der Wahl eines Nachfolgers aus dem Amt eines stellv. Ortsbrandmeisters vorzeitig zu entlassen.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Equord am 11. Januar 2020 wurde der Feuerwehrkamerad Sören Wünsche von den Aktiven der Ortsfeuerwehr mehrheitlich zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortsfeuerwehr Equord gewählt.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Jan Mögling aus dem Amt eines stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Equord sollte zum 31. März 2020 erfolgen. Für seine Dienste um die Ortsfeuerwehr Equord sollten ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Übernahme des Amtes eines stellv. Ortsbrandmeisters vom Kameraden Sören Wünsche erfüllt sind. Er sollte daher zum 01. April 2020 zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Equord berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen werden.
1. Der kommissarische stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Equord, Jan Mögling, wird zum 31. März 2020 aus dem Amt eines stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Equord entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Equord werden ihm schriftlich Dank und Anerkennung ausgesprochen.
2. Der Feuerwehrkamerad Sören Wünsche, wohnhaft in Hohenhameln-Equord, Königsberger Straße 17, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 01. April 2020, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Equord berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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